ich bitte die vielleicht etwas merkwürdig anmutende Überschrift zu entschuldigen – lange habe ich gegrübelt, was ein passender Titel für diesen Beitrag sein könnte – ein richtig bessere, kürze, prägnantere Variante fiel mir leider nicht ein.. und außerdem darf der Titel auch ein bisschen bekloppt sein – immerhin geht’s um ein Thema, was meiner Meinung nach mal wieder so richtig ’tillintallin’ ist..
..also: wenn ich in ‘woanders’ unterwegs bin, ‘mein Internet’ bzw. ‘meinen Internetanschluss’ also gerade mal nicht dabei habe, bin ich immer wieder sehr froh, wenn ich einen freien WLAN-Zugang entdecke.. – ..warum auch nicht..?! In Helsinki (Finnland) sind offene/freie WLAN-Zugänge mittlerweile von öffentlichem Interesse – in der ganzen Innenstadt sind WLAN-HotSpots installiert, die kostenfrei und unkompliziert genutzt werden können. Und das macht Sinn – immerhin nutzten die meisten Menschen das Internet, um sich und/oder andere zu informieren, um Neuigkeiten auszutauschen, etc.. – ..kurz gesagt: das Internet stellt in erster Linie einen enorman Mehrwert dar. Mir ist nur nicht klar, warum man das überhaupt noch dazu sagen muss..?! ..ich hatte mich ja schon neulich in meinem Berlin-Blog zum Thema “freies WLAN-Netz für Berlin” ausgelassen..
Jedenfalls scheint man in Deutschland da anderer Meinung zu sein: hier stellen freie Internetzugänge erstmal eine Gefahr dar – für die Industrie (insbesondere für die Musikindustrie), für den Staat, für die Gesellschaft – und am Ende auch für jeden, der einen offenen WLAN-Hotspot betreibt. Zumindest sollen wir das glauben – so wird es uns erzählt. Gerade hat das Landgericht Hamburg festgestellt, daß jeder sein WLAN verschlüsseln müsse – ansonsten könne er für Straftaten anderer haftbar gemacht werden.
(siehe auch “Danke LG Hamburg! Jeder WLAN-Nutzer ein potentieller Krimineller!” bei probloggerworld.de)
..wie bitte was..?!
Das LG Hamburg scheint da meiner Meinung nach etwas übersehen zu haben: einerseits dürfte ein ‘geschütztes’ WLAN für kriminelle Elemente wohl kaum eine ernstzunehmende Hürde darstellen – und andererseits könnte der Staat bei Anwendung der gleichen Logik künftig also auch für alles haftbar gemacht werden, was auf ’seinen’ ‘ungeschützten’ Straßen passiert..?! ..wohl kaum..
Zum Glück sehen das andere Gerichte anders – das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt stellte neulich fest, daß man nur dann die Benutzung eines Internetanschlusses überwachen oder verhindern müsse, wenn ein konkreter Verdacht auf Missbrauch vorläge.
(siehe auch “Neue Urteile zur Haftung von Inhabern von Internet-Zugängen” bei www.golem.de)
..na immerhin..